Als Schuldtitel wird ein Dokument bezeichnet, dass eine schuldrechtliche Verpflichtung eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger verbrieft.
Es dient also als Nachweis für das Bestehen einer Schuld und kann somit zur Vollstreckung herangezogen werden. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um eine finanzielle Schuld handeln, auch die Lieferung von Waren oder das Erbringen von Dienstleistungen kann in einem Schuldtitel festgelegt werden.
Damit der Schuldtitel als rechtlich einwandfrei und verbindlich gilt, müssen sowohl Schuldner als auch Gläubiger darin aufgeführt werden, außerdem muss die geschuldete Sache in allen Details und mit allen notwendigen Bedingungen beschrieben sein. Weiterhin dienen Schuldtitel an den Finanzmärkten oftmals als Wertpapiere, können also offiziell gehandelt werden.
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