In der Finanzwelt versteht man unter einem Strohmann eine Person, die Geschäfte für eine andere Person tätigt, damit diese andere Person anonym bleiben kann.
So kann z. B. ein Strohmann als Geschäftsführer einer eingesetzt werden, so dass sich die eigentlichen geschäftsbetreibenden Personen einem geringeren Risiko aussetzen müssen.
Strohmänner werden ebenfalls oft eingesetzt, wenn es um Bürgschaften für die Vergabe von Krediten und Darlehen geht. Rechtlich gesehen sind Strohmanngeschäfte in einem bestimmten Umfang zulässig, allerdings ist dieser Umfang sehr stark begrenzt, so dass sich solche Geschäfte oftmals in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Generell wird der Einsatz eines Strohmanns in der Finanzwelt sehr negativ aufgefasst.
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