Als direkte Steuern werden Steuern verstanden, bei denen der Steuerzahler und derjenige, der die Steuern ans Finanzamt abführt, identisch sind.
Direkte Steuern stehen damit im Gegensatz zu indirekten Steuern wie der Umsatzsteuer, die zwar vom Käufer einer Ware gezahlt, jedoch vom Verkäufer an das Finanzamt abgeführt wird. Direkte Steuern sind beispielsweise die Einkommensteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Auch die ist eine direkte Steuer. Steuern fließen in die allgemeinen öffentlichen Haushalte ein und begründen keinerlei Rechtsanspruch, wie es etwa bei Abgaben zu den gesetzlichen Sozialversicherungen der Fall ist. Die Höhe der von einem einzelnen Steuerzahler zu entrichtenden direkten Steuern richtet sich nach seinem persönlichen Einkommen:
Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Steuersatz und damit überproportional viele Steuern ().
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