Im Versicherungswesen werden Sicherungsfonds dafür genutzt, finanzielle für die Ansprüche der Versicherten zu bilden. Insbesondere ist dies für die hohen Auszahlungssummen von Lebensversicherungen von Nöten.
Geht ein Versicherer in , ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Ansprüche der Versicherten bei Lebens- und Krankenversicherungen aus einem solchen Sicherungsfonds gedeckt werden müssen. Dabei müssen die Einlagen in einem solchen Sicherungsfonds so gewählt werden, dass im Notfall alle entstehenden Ansprüche abgedeckt werden können.
Sollte es jedoch in Einzelfällen vorkommen, dass die Einlagen nicht ausreichen, dürfen die Ansprüche laut Gesetz um maximal fünf Prozent gekürzt werden. Etwaige Überschüsse werden dagegen in der Regel unter den Versicherten aufgeteilt.
Direktverweis auf den Begriff "Sicherungsfonds" – einfach kopieren: