Die so genannte Schufa-Klausel kommt zumeist beim Abschluss von Verträgen zum Einsatz. Es handelt sich dabei um einen Passus, mit dessen Anerkenntnis der Kunde seine Einwilligung gibt, dass Informationen über seine Person, seine wirtschaftlichen Verhältnisse und über den Inhalt des Vertrags an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung weitergeleitet werden.
Besonders häufig wird die Schufa-Klausel bei Anträgen für eine Kontoeröffnung, Kreditanfragen, Kreditkartenverträgen und sonstigen Finanzierungen eingesetzt. Die Klausel muss dabei vom Antragsteller ausdrücklich mit seiner Unterschrift anerkannt werden.
Selbstverständlich hat der Kunde das Recht, der Weiterleitung seiner Daten an die Schufa zu widersprechen, allerdings besteht in diesem Fall wenig Hoffnung, den gewünschten Antrag bewilligt zu bekommen.
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