Als staatlich geförderte Rentenversicherungen werden Vorsorgeverträge bezeichnet, die entweder durch steuerliche Vorteile oder durch staatliche Zuschüsse vom Fiskus begünstigt sind.
Alle, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen oder aber dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig wären, haben Anspruch auf die Riester-Rente. Freiberufler und Selbstständige können die Rürup-Rente nutzen. Beide Rentenmodelle sind zu Beginn des Jahrzehntes eingeführt worden und sollen der Minderung der bei vielen Bundesbürgern bestehenden Versorgungslücke dienen.
Die Riester-Rente begünstig private durch eine Kombination aus steuerlichen Ermäßigungen und staatlichen Zuschüssen, die Rürup-Rente beschränkt sich auf steuerliche Vorteile, die dafür aber größer angelegt sind und sich auch für Bezieher hoher Einkommen eignen.
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