Nennwertlose Aktie ist die Bezeichnung für eine Aktie, die anstatt einem festen Geldbetrag, eine prozentualen Beteiligung am Grundkapital darstellt. Daher wird sie auch oft Stückaktie genannt. Im Gegensatz zur echten Stückaktie, auch genannt, bezieht sie sich nicht auf die Mitgliedschaft, sondern auf den Anteil am Grundkapital.Verfügt eine Gesellschaft über kein Grundkapital oder über ein Kapital, welches nicht in Aktien zerlegt ist, so wäre dies in Deutschland verboten. Auf der Urkunde weisen Nennwertlose Aktien nicht die Beteiligungsquote auf, sondern zum Beispiel die Bezeichnung „Eine Aktie der Gesellschaft“. Anhand des in der Satzung ausgewiesenen Grundkapitals, kann die Beteiligungsquote einer Nennwertlosen Aktie errechnet werden. In Deutschland wurden diese Aktien erstmals 1998 eingeführt.
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