Ein Namenspapier ist ein Wertpapier, wie etwa eine Aktie oder eine Schuldverschreibung, das auf den Namen einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person lautet. Die Übertragung von Namenspapieren erfolgt durch die Übergabe des Eigentümers an seinen Nachfolger und eine entsprechende Übereignungserklärung. Die Rechte aus dem Namenspapier können nur von der in der Urkunde benannten Person sowie bei entsprechendem Nachweis von deren Rechtsnachfolger geltend gemacht werden.
Namenspapiere stehen damit im Gegensatz zu Inhaberpapieren, die nicht auf einen bestimmten Namen lauten und grundsätzlich demjenigen gehören, der sie besitzt. Namenspapiere werden von großen, börsennotierten Gesellschaften relativ selten emittiert, da sie im Vergleich zu Inhaberpapieren wegen des Verwaltungsaufwands relativ umständlich sind.
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