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Mittwoch, März 27, 2024
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– Finanzlexikon

Ein Kassageschäft bezeichnet eine an der durchgeführte Transaktion, bei der Zahlung und Lieferung zum selben Zeitpunkt stattfinden.
Der Käufer einer Aktie erwirbt das von ihm gewünschte Papier und entrichtet sofort den fälligen Kaufpreis, der sich aus dem Produkt von Stückzahl und festgestelltem Kurs ergibt.
Der Verkäufer erhält diesen Betrag umgehend. Die Zahlung bei Börsengeschäften erfolgt durch die Depotbanken der Marktteilnehmer, die Beträge auf den Konten sperren bzw. gutschreiben und die Aktienbestände umbuchen. Kassageschäfte sind der Gegensatz zu Termingeschäften, die in der Gegenwart abgeschlossen werden, bei denen die Zahlung jedoch erst mit zeitlicher Verzögerung erfolgt. In der Realwirtschaft bezeichnet ein Kassageschäft jede Transaktion, die in bar bezahlt wird.

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