Eine Informationspflicht besteht in Deutschland bei Banken gegenüber ihren Kunden. Sie sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet, ihre Kunden über die Risiken und besonderen Bedingungen bei bestimmten Finanzgeschäften aufzuklären. Dies gilt besonders bei allen Wertpapiergeschäften, so ist zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz ein Paragraph mit der Pflicht zur schadensersatzbewährten Grundaufklärung verankert.
Dies heißt konkret, wenn der Kunde aufgrund fehlender Aufklärung durch die Bank einen Kapitalverlust erleidet, muss die Bank im Rahmen einer Schadensersatzforderung für diesen Verlust aufkommen. Eine Informationspflicht besteht für Banken außerdem in Bezug auf ihre Preise, so muss zum Beispiel in jeder Bankfiliale oder auf jedem Kontoauszug ein aktuelles Preisverzeichnis angebracht sein.
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