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Zentraler Kapitalmarktausschuss – Kredit und Finanzlexikon

Den zentralen Kapitalmarktausschuss gibt es seit 1957. Er besteht heute aus Vertretern der Deutschen Bundesbank, Vertretern der Bundesregierung und den für Emissionen wichtigsten deutschen Banken.

Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die Planung der bevorstehenden Neuemissionen am Deutschen Markt zu koordinieren und Empfehlungen auszusprechen.

Durch diese Tätigkeit soll vermieden werden, dass gleichzeitig mehrere Institute Wertpapiere auflegen, Aktien neu einführen und öffentliche Körperschaften Anleihen am Finanzplatz Deutschland platzieren. Eine solche unkoordinierte Tätigkeit am Finanzmarkt könnte schnell die Finanzmärkte überfordern.

Der zentrale Kapitalausschuss stellt deshalb einen Zeitplan für die Ausgabe von Aktien, Wertpapieren und Anleihen der öffentlichen Hand auf um die Geldströme zu kanalisieren.
Damit wird eine Überlastung der Geldmärkte vermieden.

Direktverweis auf den Begriff "Zentraler Kapitalmarktausschuss" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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