KfW finanziert Gründer
Tipp von Redaktion am 21. Dezember 2008
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt Existenzgründern Darlehen zur Verfügung, mit denen der Aufbau eines Unternehmens bewältigt werden kann. Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die nicht länger als drei Jahr am Markt tätig sind, erhalten mit dem Startgeld eine flexible Finanzierung bis zu einem maximalen Volumen von 50.000 Euro. Insbesondere im Dienstleistungsbereich lassen sich mit dieser Summe bereits viele Vorhaben in die Tat umsetzen.
Investitionen und Betriebsmittel werden bis zu 100 Prozent finanziert, wobei der Hausbank von der KfW eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent gewährt wird, die es auch Antragstellern mit begrenzten Mittel erlaubt, an benötigte Finanzmittel zu kommen. Die Haftungsfreistellung durch die Förderbank ist nicht mit einem Aufschlag auf die Sollzinsen verbunden trägt so dem politischen Willen nach mehr Unternehmensgründungen Rechnung.
Die Konditionen des Startgeldes sind dabei außerordentlich günstig. Gefördert werden unter anderem auch Nebentätigkeiten, soweit sie mittelfristig auf einen Haupterwerb ausgedehnt werden. Es stehen tilgungsfreie Anlaufjahre zur Verfügung und Sondertilgungen sind jederzeit in beliebiger Höhe möglich. Das Startgeld bietet Gründern die oft notwendige Flexibilität: Das Kreditvolumen von 50.000 Euro kann durch mehrere Teilanträge ausgeschöpft werden. Die Verzinsung der Darlehen ist gemessen am Risiko, das Existenzgründungen darstellen -moderat und belief sich Anfang November 2008 auf weniger als sieben Prozent effektiv im Jahr.
Wer das Startgeld in Anspruch nehmen möchte, sollte den Antrag bei der Hausbank unbedingt vor der Durchführung des Vorhabens stellen: Bereits begonnene Aktivitäten können nicht nachträglich finanziert werden. Fazit: In Zeiten strenger Kreditvergaberichtlinien bei deutschen Banken stellt die Förderbank mit dem Startgeld eine gelungene Alternative zur Verfügung, mit der sich Freiberufler und Einzelunternehmer auf eine solide Finanzierungsbasis stellen können.
Investitionen und Betriebsmittel werden bis zu 100 Prozent finanziert, wobei der Hausbank von der KfW eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent gewährt wird, die es auch Antragstellern mit begrenzten Mittel erlaubt, an benötigte Finanzmittel zu kommen. Die Haftungsfreistellung durch die Förderbank ist nicht mit einem Aufschlag auf die Sollzinsen verbunden trägt so dem politischen Willen nach mehr Unternehmensgründungen Rechnung.
Die Konditionen des Startgeldes sind dabei außerordentlich günstig. Gefördert werden unter anderem auch Nebentätigkeiten, soweit sie mittelfristig auf einen Haupterwerb ausgedehnt werden. Es stehen tilgungsfreie Anlaufjahre zur Verfügung und Sondertilgungen sind jederzeit in beliebiger Höhe möglich. Das Startgeld bietet Gründern die oft notwendige Flexibilität: Das Kreditvolumen von 50.000 Euro kann durch mehrere Teilanträge ausgeschöpft werden. Die Verzinsung der Darlehen ist gemessen am Risiko, das Existenzgründungen darstellen -moderat und belief sich Anfang November 2008 auf weniger als sieben Prozent effektiv im Jahr.
Wer das Startgeld in Anspruch nehmen möchte, sollte den Antrag bei der Hausbank unbedingt vor der Durchführung des Vorhabens stellen: Bereits begonnene Aktivitäten können nicht nachträglich finanziert werden. Fazit: In Zeiten strenger Kreditvergaberichtlinien bei deutschen Banken stellt die Förderbank mit dem Startgeld eine gelungene Alternative zur Verfügung, mit der sich Freiberufler und Einzelunternehmer auf eine solide Finanzierungsbasis stellen können.
Ähnliche Fragen zum Thema: