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Einzelkosten – Kredit und Finanzlexikon

Die Einzelkosten sind Bestandteil der Kosten– und Leistungsrechnung und stellen die Kosten dar, die einem Kostenträger unmittelbar zurechenbar sind. Einzelkosten sind deshalb dadurch definiert, dass sie sich für jeden Kostenträger erfassen lassen. Lassen Einzelkosten sich direkt einer Kostenstelle zuordnen, werden sie als Kostenstellen-Einzelkosten bezeichnet. Ein Beispiel für Einzelkosten sind Fertigungslöhne. Die Einzelkosten geben einem Unternehmen Aufschluss über die Kosten, die bei einer Ausweitung der Produktion ohne generelle Erweiterung der Kapazitäten anfallen und sind deshalb bei der unternehmerischen Planung von großer Bedeutung. Gegensätzlich zu Einzelkosten sind Gemeinkosten, die sich nicht einem Kostenträger direkt zuordnen lassen, wie etwa die Kosten für Verwaltung und Vertrieb oder der Gebäudebestand.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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