Die Delkredere–Provision bezeichnet eine Gebühr, die ein für die Übernahme eines Haftungsrisikos in Rechnung stellt. Verkauf der Kommissionär einen in Kommission genommenen Gegenstand in seinem Namen auf die Rechnung eines Dritten, muss er diesem den Verkaufserlös auch dann erstatten, wenn der Käufer nicht zahlt. Für die Übernahme des Ausfallrisikos kann der Kommissionär die Delkredere-Provision verlangen. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Wert des verkauften Gegenstandes und nach den Zahlungsmodalitäten. Übergibt der Kommissionär die zu verkaufende Ware erst nach Überweisung des Kaufbetrages durch den Käufer am diesen, besteht kein Ausfallrisiko und es muss auch keine gesonderte Provision in Rechnung gestellt werden. Wird die Ware allerdings vor Zahlung des Kaufpreises an den Käufer übergeben, besteht ein Ausfallrisiko.
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