Der Anlageberater gibt einem privaten oder institutionellen Kunden persönliche Empfehlungen über die Investition von Kundenkapital und Vermögen in Finanzprodukte, darunter Aktien, Fonds oder Sparanlagen. Anlageberater können selbstständig agieren oder als Angestellte bei Finanzinstituten.
Die persönliche Empfehlung sollte dabei auf den individuellen Zielen und Wünschen der Kunden basieren. Das bedeutet, dass der Empfehlung zur Kapitalanlage immer ein intensives Beratungsgespräch vorausgehen sollte. Zum Schutz der Kunden vor unseriösen Anlageberatern muss das Gespräch schriftlich dokumentiert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei einer fehlerhaften Beratung den Berater in Regress zu nehmen.
Der Anlageberater kann eine Beratung unentgeltlich oder mit einem Honorar anbieten, das individuell und unter Umständen auch erfolgsabhängig vereinbart werden kann. Sinnvoll ist die in Anspruchnahme der Dienste eines Anlageberaters bei großen und komplexen Vermögen.
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