Rürup-Rente: Basisvorsorge für Selbstständige
Tipp von Redaktion am 30. Dezember 2008
Unternehmer und selbstständig tätige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind bei ihrer Altersvorsorge ganz auf sich gestellt. Die Freiheit verlangt ausreichendes Engagement, bietet aber auch ihre Vorzüge: Mit privaten Rentenversicherungen lassen sich deutlich bessere Renditen erzielen als mit dem gesetzlichen Umlagesystem. Vor einigen Jahren wurde ein neues Rentenmodell für Selbstständige eingeführt: Die Rürup-Rente kombiniert die Pfändungssicherheit der Guthaben in einem Rentenversicherungsvertrag mit steuerlichen Vorteilen.
Einzahlungen in zertifizierte Verträge können bis zu einer Summe von 20.000 Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Derzeit können von diesem Betrag allerdings nur 66 Prozent geltend gemacht werden, die Absetzbarkeit steigt jedoch in jedem Kalenderjahr um zwei Prozentpunkte an. Die Rentenversicherung kann wahlweise auf einem Banksparplan oder auf einem Investmentfonds beruhen. Im Fall einer Insolvenz während der Ansparphase oder eines Antrags auf ALG II finden die angesparten Mittel keine Berücksichtigung bei der Bemessung des Vermögens, so dass sich eine sichere Altersvorsorge auch für den Fall einer zeitweise kritischen Erwerbsbiographie realisieren lässt.
Die Auszahlungsphase kann mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen und erfolgt in Form einer lebenslangen Rente, die nicht vererbt werden kann. Die Absicherung des Ehegatten ist allerdings möglich.
Die Rürup-Rente eignet sich grundsätzlich für jeden nicht rentenversicherungspflichtigen Sparer und kann als Basisversorgung verstanden werden. Insbesondere Unternehmer mit größerem Einkommen sollten allerdings wegen der recht geringen Flexibilität weitere Maßnahmen zum Vermögensaufbau treffen und durch Fondssparpläne, gewöhnliche Rentenversicherungen und Immobilien zusätzliche Vorsorge für den Lebensabend treffen.
Einzahlungen in zertifizierte Verträge können bis zu einer Summe von 20.000 Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Derzeit können von diesem Betrag allerdings nur 66 Prozent geltend gemacht werden, die Absetzbarkeit steigt jedoch in jedem Kalenderjahr um zwei Prozentpunkte an. Die Rentenversicherung kann wahlweise auf einem Banksparplan oder auf einem Investmentfonds beruhen. Im Fall einer Insolvenz während der Ansparphase oder eines Antrags auf ALG II finden die angesparten Mittel keine Berücksichtigung bei der Bemessung des Vermögens, so dass sich eine sichere Altersvorsorge auch für den Fall einer zeitweise kritischen Erwerbsbiographie realisieren lässt.
Die Auszahlungsphase kann mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen und erfolgt in Form einer lebenslangen Rente, die nicht vererbt werden kann. Die Absicherung des Ehegatten ist allerdings möglich.
Die Rürup-Rente eignet sich grundsätzlich für jeden nicht rentenversicherungspflichtigen Sparer und kann als Basisversorgung verstanden werden. Insbesondere Unternehmer mit größerem Einkommen sollten allerdings wegen der recht geringen Flexibilität weitere Maßnahmen zum Vermögensaufbau treffen und durch Fondssparpläne, gewöhnliche Rentenversicherungen und Immobilien zusätzliche Vorsorge für den Lebensabend treffen.
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