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Mittwoch, November 13, 2024
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Grundbuchauszug – Finanzlexikon

Jede berechtigte Person kann einen Einblick bzw. einen Grundbuchauszug anfordern. Als berechtigte Person gilt man, wenn ein berechtigtes Interesse vorhanden ist. Als berechtigtes Interesse kann gelten, wenn z. B. über den Kauf des Grundstückes verhandelt wird.
Ebenfalls kann der Eigentümer eines Grundstückes jeder Zeit Einblick in das Grundbuch erlangen. Im Grundbuch kann man die Abschriften sämtlicher Eintragungen finden. Solche Eintragungen können z. B. eine Hypothek oder Grundschuld sein. Der Grundbuchauszug wird zur Vorlage bei der Bank benötigt wenn der Eigentümer eine Grundschuld bzw. eine Hypothek haben möchte. Die Erstellung eines Grundbuchauszugs erfolgt über das zuständige Grundbuchamt, bei dem Nichteigentümer eines Grundstückes erst den Antrag stellen und ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen.

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