4 C
München
Freitag, April 19, 2024
StartFragen und AntwortenAbgeltungssteuer kommt: Jetzt noch einsteigen - Kredit & Finanz-Ratgeber

Abgeltungssteuer kommt: Jetzt noch einsteigen – Kredit & Finanz-Ratgeber

Abgeltungssteuer kommt: Jetzt noch einsteigen
Tipp von Redaktion am 15. Dezember 2008

Die Zeit rinnt Anlegern davon: In wenigen Wochen endet das Jahr und die steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalanlagen werden auf den Kopf gestellt. Die neue Abgeltungssteuer ersetzt die bisherige Veranlagung von Einkommen aus Kapitalvermögen bei der Einkommenssteuererklärung und belegt in Zukunft sämtliche Kapitalerträge mit dem pauschalen Satz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Die Möglichkeit, Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von 12 Monaten steuerfrei zu vereinnahmen, entfällt dabei künftig ebenso wie die hälftige Besteuerung von Dividenden.
Zumindest im Hinblick auf Kursgewinne besteht allerdings die Möglichkeit, durch rasches Handeln die neue Steuer für einige Jahre zu umgehen: Wertpapiere, die noch vor dem 01.01.09 erworben werden, können auch in Zukunft steuerfrei veräußert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr lag. Die Übergangsregelung bezieht sich allerdings exklusiv auf Veräußerungsgewinne; Zinsen und Dividenden, die nach dem 31.12.08 dem Anleger zufließen, unterliegen de neuen Regelung. Die depotführenden Banken behalten die anfallenden Steuern dann direkt ein.
Auch der Sparerfreibetrag wird im kommenden Jahr abgeschafft und durch den Sparerpauschbetrag ersetzt. Dieser unterscheidet sich der Höhe nach erst auf den zweiten Blick vom bisherigen Freibetrag: Zwar können Alleinstehende auch in Zukunft 801 Euro im Jahr als Werbungskostenpauschale geltend machen – eine Geltendmachung der Kosten in tatsächlicher angefallener Höhe ist aber künftig nicht mehr möglich. Transaktionskosten werden in Zukunft allerdings bei der Bemessung eines Veräußerungsgewinns berücksichtigt und mindern diesen.
Die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen ist in Zukunft nur dann möglich, wenn die zu verrechnenden Einkunftsarten identischer Art sind: Eine Anrechnung von Kursverlusten gegen Zinszahlungen ist somit nicht gestattet.
Fazit: Die neue Abgeltungssteuer bringt viele Veränderungen mit sich. Wer jetzt noch rechtzeitig handelt, kann die Flatrate-Besteuerung aber in weiten Teilen noch für einige Jahre umgehen.
Ähnliche Fragen zum Thema:

Beliebte Beiträge