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betriebliche Buchführung – Kredit & Finanz-Ratgeber

betriebliche Buchführung
Tipp von Redaktion am 11. Februar 2009

Als Selbstständiger unterliegen Sie der Buchführungspflicht. Das heißt, Sie müssen Ihre Einnahmen, Ausgaben und die daraus resultierenden Gewinne in übersichtlicher Form dokumentieren, so dass Sie dem Finanzamt oder anderen Behörden jederzeit Auskunft darüber geben können. Als Angestellter haben Sie damit nichts zu tun, diese Aufgabe übernimmt die Buchhaltungsabteilung in Ihrem Betrieb für Sie. Nicht so als Selbstständiger – hier müssen Sie sich um alles selbst kümmern.
Die Buchführung dient vor allem dazu, die korrekten Steuerbeträge und Sozialabgaben zu berechnen und diese dann an die zuständigen Behörden abzuführen. Wie Sie Ihre Buchführung richtig handhaben, darüber gibt es viele Meinungen und Geschichten. Wer es sich besonders einfach machen will, überträgt das Ganze an einen Steuerberater seiner Wahl und lässt diesen die Arbeit machen. Allerdings muss dieser Komfort auch mit – teils nicht unerheblichen – monatlichen Kosten bezahlt werden.
Wer als Klein- oder Einzelunternehmer anfängt, kann die Buchführung – zumindest in den ersten Jahren – in aller Regel selbst übernehmen. Es handelt sich dabei nämlich um die vereinfachte Formen der Buchführung, bei der lediglich die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt werden und die Differenz den Gewinn beziehungsweise Verlust darstellt. Der Gegenpart dazu ist die vollständige oder doppelte Buchführung, bei der jährliche Bilanzen erstellt werden müssen und die für einen Laien in der Regel nicht allein zu bewerkstelligen ist.
Eine einfache Buchführung selbst vorzunehmen ist jedoch in der Regel kein Problem. Es gibt zu diesem Zweck verschiedene Softwareprogramme, die teilweise sogar kostenlos im Internet erhältlich sind. In ihrer Struktur sind diese Softwares immer gleich. Sie teilen sich in einen Bereich „Einnahmen“ und einem Bereich „Ausgaben“ auf, die wiederum jeweils in mehrere Unterkonnten unterteilt sind. Die Unterkonten können im Bereich Einnahmen zum Beispiel Warenverkäufe, Provisionen, Steuererstattungen oder ähnliches sein. Bei den Ausgaben sind dies in der Regel Wareneinkäufe, Betriebsmitteleinkäufe, Büromaterial, Telefon, Porto und so weiter. Diese Konten werden jeweils fortlaufend geführt, so dass sich mit wenigen Mausklicks der jeweilige Verlust oder Gewinn für einen bestimmten Zeitraum ermitteln lässt.
Achten Sie bei Ihrer Buchführung auf jeden Fall darauf, sämtliche Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren. Im Fall einer Steuer- beziehungsweise Betriebsprüfung benötigen Sie diese, um die Angaben in Ihrer Buchhaltung belegen zu können. Sind die entsprechenden Belege nicht vorhanden, kann das Finanzamt die Akzeptanz verschiedener Buchführungseinträge verweigern und Steuernachzahlungen fordern.
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