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Mittwoch, November 20, 2024
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Versicherungsmakler müssen nicht über Risiken beim Kredit aufklären

Die "Monatsschrift für deutsches Recht" weist darauf hin, dass Versicherungsmakler nicht dazu verpflichtet sind, auf mögliche Risiken, die in Verbindung mit einem Kredit und der stehen, hinzuweisen. Bei dieser Aussage beruft man sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.

In dem aktuellen Fall hatte ein Kreditnehmer einen Kredit aufgenommen, welcher endfällig mit der Ablaufleistung einer getilgt werden sollte. Zu der Zeit, als der Kredit fällig wurde, reichte das Vertragsguthaben jedoch längst nicht aus, damit das Darlehen vollständig getilgt werden konnte. Der Kreditnehmer hat daraufhin gegen den Versicherungsmakler, welcher ihm die Police angeboten hatte, geklagt.

Die Richter waren sich einig, dass der Kunde gewusst hatte, dass es sich bei den Ertragsberechnungen einer kapitalbildenden Versicherung nur um Prognoseberechnungen handelt. Da diese Berechnungen auf der Grundlage von Annahmen erfolgen, liegt laut Meinung der Richter kein Beratungsfehler vor. So ist es durchaus möglich, dass die Ablaufleistung geringer ausfallen kann als dies zunächst erwartet wurde. – Zum Beispiel dann, wenn die Erträge des Versicherers abnehmen.

Trotzdem gilt die Kombination von Lebens- und Rentenversicherung mit einem Kredit als intelligente Finanzierungsvariante. Recht häufig greifen Kreditnehmer auf diese Variante zurück, wenn sie Darlehen mit einer langen Laufzeit brauchen, welche sie bei einem gewöhnlichen Ratenkredit nicht erhalten würden. Aber nicht immer besteht für den Kreditnehmer das Risiko einer nicht ausreichenden Ablaufleistung.

Kreditnehmer sollten bei Finanzierungen darauf achten, dass dieses Risiko durch eine Garantie der zur Tilgung des Kredits benötigten Ablaufleistung ausgeschlossen wird.

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