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Dienstag, August 12, 2025
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Kredite: Verbot von Schätzgebühren für Sicherheiten

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat eine Entscheidung gefällt, welche für zahlreiche Banken Konsequenzen hat. Demnach sind ab sofort Schätzgebühren für Sicherheiten bei einem Kredit verboten. Bislang war es üblich, dass einige Banken bei der Kredit Vergabe sowohl Schätz- als auch Besichtigungsgebühren verlangt haben. Damit wollten sie den Wert der Sicherheiten überprüfen.

In einem aktuellen Fall klagte ein Kreditnehmer darüber, dass die Volksbank solche Gebühren beim Kredit verlangt habe. Der Kreditnehmer hatte der beklagten Volksbank ein bereits erstelltes Wertgutachten übersendet, trotzdem verlangte die Bank 260 Euro für die eigene Wertermittlung. Deswegen wendete sich der Kreditnehmer an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese gab dem Kreditnehmer recht, konnte aber selbst keine Entscheidung fällen. Also landete dieser Fall vor Gericht. Mit dem Urteilsspruch, dass Schätzgebühren bei Krediten ungültig sind, gab das Oberlandesgericht in Düsseldorf der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen recht. Seine Entscheidung begründete das Oberlandesgericht damit, dass solche Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Banken unwirksam seien. Immerhin würde die Prüfung der Sicherheiten ausschließlich im Interesse der Bank liegen. Deswegen müsste dieser auch dafür aufkommen. Schätzkosten dürfen bei einem Kredit nicht auf den Kunden abgewälzt werden.

Ob sich die Banken und Kreditinstitute an diesen Urteilsspruch halten werden, ist allerdings fraglich. Doch gerade deswegen ist wichtig, dass die Kreditnehmer über dieses aktuelle Urteil Bescheid wissen und notfalls ihr Recht einklagen. Nachdem der aktuelle Fall an die Öffentlichkeit geriet, sind viele Kreditnehmer über die Entscheidung der Banken und Kreditinstitute bestürzt. Diese Reaktion kann man durchaus nachvollziehen, immerhin sind die Zinsen für einen Kredit schon hoch genug, so dass es nicht noch notwendig ist, zusätzlich am Kredit Nehmer zu verdienen.

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