Seit einigen Tagen ist bekannt, dass das Bundeskartellamt die Automatengebühren von zahlreichen Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Privatbanken genauer unter die Lupe nimmt. Bisher wurden schon mehr als 280 Kreditinstitute angeschrieben und dazu aufgefordert, Aussagen zu den Gebührensätzen zu machen.
Hintergrund des Ganzen ist, dass vielen Banken vorgeworfen wird, viel zu hohe Gebühren für das Abheben am Geldautomaten zu verlangen. Hauptsächlich der Vorwurf, dass diese Gebühren in keinem Verhältnis zu den eigentlichen Kosten stehen, hat das Bundeskartellamt stutzig werden lassen. Die Beschwerden kamen von Banken und Privatpersonen gleichermaßen.
Momentan liegen die durchschnittlichen Gebühren pro Abhebung bei mehr als 5 Euro, vereinzelt verlangen Banken sogar bis zu 10 Euro pro Geldabhebung. Somit liegt der Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung sowie der Wettbewerbsbeschränkung und der verbotenen Diskriminierung vor. Bis Ende März hat das Bundeskartellamt Zeit, zu entscheiden, ob ein formelles Verfahren gegen die hiervon betroffenen Banken eingeleitet werden soll.
Banken, welche auf die hohen Kosten für die Geldabhebung hingewiesen haben, scheinen hier eine Chance zu sehen, die Konkurrenz in ein schlechtes Licht zu stellen. Dies ist nicht verwunderlich, denn bereits seit mehr als einem Jahr gibt es einen Konflikt zwischen und Sparkassen.
Währenddessen hoffen hauptsächlich Bankkunden darauf, dass das Bundeskartellamt eine Lösung findet, bei welcher die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Gebühren, die man für das Geldabheben bezahlen muss, stehen. Zwar will das Bundeskartellamt Ende März seine Entscheidung bekanntgeben, dies heißt aber längst nicht, dass dann auch gleich eine gesetzliche Regelung in Kraft tritt. Zumindest ist dies aber ein Anfang und wird zahlreiche Bankkunden fröhlich stimmen.