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Donnerstag, April 25, 2024
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Arbeitsrecht – Insolvenz des Arbeitgebers

 

    

Insolvenz des Arbeitgebers 

Die Insolvenz bedroht den Arbeitgeber und auch den Arbeitnehmer gleichermaßen. Für beide Parteien bedeutet es schwerwiegende Folgen, wobei die der Arbeitnehmer oftmals durch das Arbeitsrecht und den staatlichen Hilfen zum größten Teil aufgefangen werden können.
Hat der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet, übernimmt der Insolvenzverwalter die Aufgaben, den Betrieb zu führen. Dieses kann soweit führen, dass der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer kündigen kann. Sollten es die betrieblichen Vorgaben nicht anders zulassen, dann kann die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Allerdings sind hier die Kündigungsfristen, wie sie sonst über den Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag gegolten haben, nicht mehr wirksam, sondern beträgt die Frist ab Monatsende drei weitere Monate. Ausreichend Zeit, dass der Arbeitnehmer sich nach einer neuen Arbeitsstelle umsehen kann. Ein extra gemachter Sozialplan wird hier helfen können, dass eventuell auch noch Abfindungen nach der Kündigung aus dem Beschäftigungsverhältnis zu bekommen sind. Allerdings ist diese Summe, im Vergleich zu anderen Abfindungen auf einen Mindestsatz von 2½ Monatsgehältern beschränkt.
Die finanziellen Folgen einer Insolvenz sind auch immer gegeben. So sind in den Monaten vor dem Anmelden der Insolvenz in den meisten Betrieben die Lohnzahlungen eingestellt worden, oder aber nur zu einem Teil abgegolten. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmer sich aus dem Insolvenzgeld die ausstehenden Beträge der letzten drei Monate wiederholen können. Die Abwicklung übernimmt die Agentur für Arbeit. Sollte das Arbeitsverhältnis auch nach der Eröffnung des Verfahrens fortgeführt werden, werden auch in der Zukunft die Gehälter beglichen werden müssen. Allerdings werden diese Kosten gegen die übrige Konkursmasse aufgerechnet werden und sind als Forderungen, wie alle anderen auch zuhandhaben. So werden alle Zahlungen aus einem großen Topf bedient, sodass es auch passieren kann, dass in der laufenden Insolvenz die Gehaltsansprüche gekürzt ausgezahlt werden können, wenn die Einnahmen die Kosten nicht decken.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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