Das Existenzgründungsdarlehen Sie haben die Möglichkeit mit einem so genannten Existenzgründerdarlehen, eine eigenständige Existenz und sich somit eine Unabhängigkeit zu schaffen. Diese Darlehen fördert die Bundesregierung unseres Landes und schafft somit die Voraussetzung, für die Gründung einer selbstständigen Existenz für die Bereiche Handwerk, Handel, Verkehrsgewerbe oder auch für das Gaststättengewerbe. Hierbei gilt im Besonderen, dass Sie einen aus dem Darlehen auf jeden Fall vorher beantragen müssen. Wenn Sie das getan haben, steht eigentlich dem Start in eine Selbstständigkeit nichts mehr im Wege. Sie können also alle notwendigen MAßnahmen die für etwaige Investitionen in Frage kommen, einfach und schnell realisieren. Hierbei wird auch der so genannte Ist-Bestand ihrer vorhandenen Waren und die so anderer Kosten die für die Erschließung des neuen Marktes notwendig sind, zu den Investitionen gerechnet. Die zu in Anspruch nehmende Höchstgrenze für die Existenzgründerdarlehen, liegt bei einem Kreditvolumen in den neuen Bundesländern bei 1 Million Euro und in den alten Bundesländern bei etwa 500 Tausend Euro. Der notwendige Finanzierungsanteil beträgt allerdings in allen Bundesländern 50 Prozent. Bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren ist das eine überschaubare Sache, wobei hier bei Bauvorhaben ein Unterschied besteht. Hier beträgt die Laufzeit 20 Jahre, aber die ersten 5 Jahre sind tilgungsfreie Jahre. Sicherlich müssen diese Existenzgründerdarlehen auch entsprechend einer Absicherung unterliegen, die sind aber den banküblichen Sicherheiten ähnlich und im engeren Sinne obliegt es ja der Hausbank, welche Sicherheiten hier verlangt werden. hier geht es direkt zum kostenlosen und unverbindlichen Kreditantrag
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