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Dienstag, März 26, 2024
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Diskontkredite – Online Kredit – Kredite

 

    

Diskontkredite 

Ein Diskontkredit (§§ 433 BGB ff.) ist ein kurzfristiger , den ein Kreditinstitut seinen Kunden für den Ankauf eines noch nicht fälligen Wechsels und der damit verknüpften Forderung gewährt.
In diesem Fall fungiert das Kreditinstitut als Gläubiger, weshalb ein Diskontkredit zu den Aktivgeschäften der Banken zählt. Nutzen ziehen die Banken aus dem Diskont, also den Zinsen für die Restlaufzeit des Wechsels, welche sie dem Einlösenden vom auszuzahlenden Betrag abzieht.
Die Höhe des Diskontsatzes bemisst sich am Zinsniveau des Geld- und Kapitalmarkts, an der wirtschaftlichen Lage der jeweiligen Bank, an Qualität und auch der Menge der eingereichten Wechsel und an der Bedeutung des Kunden für die Bank.
Oftmals wird diesem eine Diskontkreditlinie eingeräumt, innerhalb derer das Kreditinstitut Wechsel annimmt und der entsprechende Betrag nach Abzug von Zinsen vergütet. Die Höhe und auch die Laufzeit der gewährten Linie stehen in direktem Zusammenhang mit den eingereichten Wechseln. Usus ist es, das Einreicherlimit immer wieder zu verlängern und damit eine Art Dauerkredit zu bewilligen. Bevorzugt werden vor allem bundesbankfähige Wechsel, da sich die Banken diesbezüglich über die Rediskontierung, also den Weiterverkauf dieser Papiere an die Deutsche Bundesbank, refinanzieren können. Sollte sich die aus dem Wechsel resultierende Forderung am Verfalltag als uneinbringlich erweisen, wird der Kreditnehmer in die Pflicht genommen. Diskontkredite werden heute ausschließlich im gewerblichen Bereich gewährt. Der vordergründige Kostenvorteil dieser Kreditart wird dadurch geschmälert, dass die eigentlichen Zinskosten über dem geltenden Diskontsatz liegen, weil diese im Voraus und als Abschlag vom Hundert kalkuliert sind.

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