Der Begriff Zeitwertverfall stammt aus dem Bereich der Optionsscheine und Optionen. Am Anfang der Laufzeit hat jede Option bzw. jeder Optionsschein einen . Dieser Zeitwert wird oft auch als innerer Wert bezeichnet. Jede Option hat eine bestimmte Laufzeit und kann während dieser Laufzeit natürlich veräußert werden. Der Zeitwert ist am Anfang der Laufzeit am Höchsten und fällt schließlich sukzessive, sodass er am Ende, bei Fälligkeit der Option, den Wert 0 erreicht hat. Diese Entwicklung nennt man den Zeitwertverfall, da der Wert einer Option oder eines Optionsscheins mit der Zeit verfällt. Die Veräußerung einer Option oder eines Optionsscheins lohnt sich allerdings nur dann, wenn die erwartete Kursentwicklung der zu Grunde liegenden Aktie eingetreten ist und der erhoffte Gewinn durch die Hebelwirkung möglichst groß ist.
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