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Schlussschein – Kredit und Finanzlexikon

Der Schlussschein ist ein Dokument, das von einem Makler bei Abschluss eines Geschäfts an beide Geschäftsparteien ausgestellt wird.
Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Urkunde, welche die wichtigsten Bedingungen und Klauseln aus dem enthält. Dies sind zum Beispiel Name und Anschrift der Vertragspartner, der Vertragsgegenstand und die Bedingungen zur Abwicklung des Vertrags.
Der Schlussschein muss möglichst unmittelbar nach Abschluss des Geschäfts ausgestellt und an beide Vertragspartner ausgehändigt werden.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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