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– Finanzlexikon

ückstellungen werden in der Bilanz eines Unternehmens für Verbindlichkeiten gebildet, die zwar erst im folgenden rechtswirksam werden, aber wirtschaftlich schon im laufenden Geschäftsjahr entstanden sind. Es kann sich bei solchen Forderungen Dritter beispielsweise um Steuern handeln.
Die Steuer, die ein Unternehmen für ein bestimmtes Geschäftsjahr zahlen muss, richtet sich nach der Geschäftsentwicklung in eben diesem Geschäftsjahr und wird somit durch den betreffenden Gewinn verursacht. Zahlen muss das Unternehmen die Steuer jedoch erst im darauffolgenden Jahr, wenn der Steuerbescheid erlassen wird. Aus diesem Grund wird auf der Passivseite der Bilanz der Posten „Rückstellungen für Steuerzahlung“ gebildet, aus dem hervorgeht, dass im folgenden Jahr eine entsprechende Zahlung zu leisten ist, deren genaue Höhe am Bilanzstichtag jedoch ungewiss ist.

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