Die Präsenzbörse bezeichnet den traditionellen Börsenhandel, bei dem alle Marktteilnehmer auf dem Börsenparkett mit Aktien, Zertifikaten, Anleihen oder anderen Produkten handeln. Dazu nehmen Börsenmakler zu festgelegten Börsenzeiten körperlich am Börsenhandel teil, führen Orders von Kunden aus oder handeln auf eigene Rechnung.
Um ein Börsengeschäft rechtlich verbindlich abzuschließen, reicht die mündliche Teilnahme am Handel, zum Beispiel durch Zuruf von Aktienorders, aus. Nach dem Zuruf werden die Orders schriftlich oder elektronisch abgeschlossen.
In den vergangenen Jahren ist die Präsenzbörse immer mehr durch die Computerbörse ersetzt worden. Hier wickeln Börsenteilnehmer sämtliche Käufe und Verkäufe elektronisch ab, ohne selbst an der Börse präsent zu sein. Auch in Deutschland findet seit der Einführung des elektronischen Handelssystems Xetra immer weniger Parketthandel statt.
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