Der Personalkredit wird einer bestimmten Person auf Grund der besonderen , oder einer Vertrauensperson der Bank ohne besondere Sicherheiten gewährt. In der Regel handelt es sich um langjährige Bankkunden, oder Kunden, die andere hohe Geldeinlagen bei der Bank angelegt haben. Die Sicherheit für den Personalkredit liegt allein in der Sicherheit der jeweiligen Person.
Wenn ein Kunde zum Beispiel einen , der mit einer Grundschuld abgesichert ist, schon fast abgezahlt hat, und einen Kredit beantragt, dann kann er diesen als Personalkredit ohne weite Sicherheiten erhalten.
Den gleichen Stellenwert hat ein Kredit, den eine andere Person ohne Sicherheiten beantragt und es liegt eine Bürgschaft einer vertrauenswürdigen Person vor.
Zur Absicherung eines Personalkredites kann auch die Haftung, oder Bürgschaft mehrerer Personen gefordert werden (z.B. Ehefrau bei Gütertrennung).
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