24.8 C
München
Samstag, Juni 21, 2025
StartLexikonPersonalkredit - Kredit und Finanzlexikon

Personalkredit – Kredit und Finanzlexikon

Der Personalkredit wird einer bestimmten Person auf Grund der besonderen , oder einer Vertrauensperson der Bank ohne besondere Sicherheiten gewährt. In der Regel handelt es sich um langjährige Bankkunden, oder Kunden, die andere hohe Geldeinlagen bei der Bank angelegt haben. Die Sicherheit für den Personalkredit liegt allein in der Sicherheit der jeweiligen Person.
Wenn ein Kunde zum Beispiel einen , der mit einer Grundschuld abgesichert ist, schon fast abgezahlt hat, und einen Kredit beantragt, dann kann er diesen als Personalkredit ohne weite Sicherheiten erhalten.
Den gleichen Stellenwert hat ein Kredit, den eine andere Person ohne Sicherheiten beantragt und es liegt eine Bürgschaft einer vertrauenswürdigen Person vor.
Zur Absicherung eines Personalkredites kann auch die Haftung, oder Bürgschaft mehrerer Personen gefordert werden (z.B. Ehefrau bei Gütertrennung).

Direktverweis auf den Begriff "Personalkredit" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Wichtiger Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.

Beliebte Beiträge