Orderpapiere sind Wertpapiere bei denen der Name des Besitzers aufgeführt wird und dadurch werden seine Rechte ausgewiesen. Mit diesem Papier kann der Inhaber der Wertpapiere seine verbrieften Rechte geltend machen. Dies kann nicht nur die namentlich genannte Person, sondern auch eine andere die eine Order durch den namentlich Bezeichneten bekommen hat. Für die Durchsetzung des Rechts durch die Orderpapiere ist die Vorlage erforderlich. Ebenfalls muss der Vorleger durch Pass beweisen, dass seine Indentität mit der namentlich genannten Person auf den Orderpapieren übereinstimmt. Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Orderpapieren und zwar die geborenen Orderpapiere (z. B. Scheck, Wechsel, usw.) oder die gekorenen Orderpapiere, welche direkt keine Orderpapiere sind wenn sie keine Orderklausel enthalten.
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