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Mietausfallwagnis – Kredit und Finanzlexikon

Mietausfallwagnis ist die vorbeugende Maßnahme einer Ertragsminderung des Vermieters oder Eigentümers.
Das Mietausfallwagnis darf mit etwa 2 Prozent der Jahresmiete auf die jeweilige Grundmiete des Mieters mit einberechnet werden und deckt eventuelle Mietminderungen und eventuell folgenden Leerstand ab. Im preisgebundenen Wohnraum, wie etwas Sozialwohnungen, darf in die hier übliche kalkulation der Kostenmiete mit einfließen.
Die BVO 2, konkreter ist das die wohnungswirtschaftliche Berechnung ist hierbei die gesetzliche Grundlage.
Ein Beispiel ist unter anderen folgendes.
Man nehme an, dass eine Wohnung 4,50 € pro m² in der Grundmiete kostet und 70 m² beträgt. Wären das 315,- € Grundmiete im Monat wozu die veranschlagten noch hinzugefügt werden müssten. Diese 315,- € multipliziert man mit 2 Prozent und erhält einen Betrag in Höhe von 6,30 € den man im Enddefekt zu den 315,- € hinzufügt.
Also wäre die Grundmiete 321,30 € was zuzüglich Betriebskosten die Bruttomiete des Mieters bildet.

Direktverweis auf den Begriff "Mietausfallwagnis" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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