Als Leibrente wird eine regelmäßige Geldzahlung von einer Partei an eine andere verstanden, die mit dem Ableben des Empfängers endet. Leibrenten finden sich häufig im Bereich der .
Der bei Renteneintritt zur Verfügung stehende Kapitalstock wird dabei in Gestalt einer Leibrente in monatlichen Intervallen ausgezahlt. Inkludiert ist bei diesem Modell eine Versicherung. Der Rentenempfänger versichert sich damit gegen das Erreichen eines Lebensalters, in dem der Kapitalstock aufgebraucht ist. Auch bei der Verrentung von Immobilien wird oft ein Leibrenten-Modell gewählt.
Es ist aber für den Rentenempfänger möglich, eine mit seiner Bank zu vereinbaren, die die Zahlung einer bestimmten Anzahl von Monatsraten auch dann gewährleistet, wenn der Rentner früh verstirbt. Die nach dem Tod des Rentenempfängers verbleibenden Ansprüche können dann auf die Erben übertragen werden.
Direktverweis auf den Begriff "Leibrente" – einfach kopieren: