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Körperschaften des öffentlichen Rechts – Kredit und Finanzlexikon

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind juristische Personen, die anders als Körperschaften des privaten Rechts mit besonderen Rechten, insbesondere mit der Hoheitsgewalt ausgestattet sind. Der geschäftliche Verkehr mit Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegt zum Teil abweichenden juristischen Bedingungen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts sind in Deutschland zum Beispiel die Gebietskörperschaften, Bund, Länder und Kommunen. Auch die Bundesbank und einige Landesbanken zählen dazu. In der Vergangenheit wurden viele Aufgaben, die früher von der öffentlichen Hand ausgeübt worden sind, in private Hände gegeben, so dass sie nun dem Privatrecht unterliegen.
Dazu zählen zum Beispiel Post, Bahn und Telekom, aber auch die Westdeutsche Landesbank (die heute als Aktiengesellschaft konstituiert ist) und die HSH Nordbank.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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