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Kleinanleger – Kredit und Finanzlexikon

In der Börsensprache bezeichnet man Personen als Kleinanleger, die ausschließlich privat, das heißt nicht auf professioneller Basis, mit Wertpapieren handeln. Meist handelt es sich dabei um Einzelpersonen, aber auch Aktienvereine und kleinere Gruppen können als Kleinanleger bezeichnet werden.
Da man davon ausgeht, dass diese Kleinanleger nur ein begrenztes Fachwissen bezüglich des Wertpapierhandels besitzen, werden ihre Interessen durch spezielle Paragraphen im Aktiengesetz und auch in anderen Gesetzen geschützt. So müssen z. B. Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen umfangreiche Informationspflichten einhalten, um einen Kleinanleger über eventuelle Risiken für ein bestimmtes Investment aufzuklären.
Tun sie dies nicht, kann der Kleinanleger beim Kapitalverlust verlangen, dass der ihm entstandene Schaden vom entsprechenden Unternehmen ersetzt wird.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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