In der Börsensprache bezeichnet man Personen als Kleinanleger, die ausschließlich privat, das heißt nicht auf professioneller Basis, mit Wertpapieren handeln. Meist handelt es sich dabei um Einzelpersonen, aber auch Aktienvereine und kleinere Gruppen können als Kleinanleger bezeichnet werden.
Da man davon ausgeht, dass diese Kleinanleger nur ein begrenztes Fachwissen bezüglich des Wertpapierhandels besitzen, werden ihre Interessen durch spezielle Paragraphen im Aktiengesetz und auch in anderen Gesetzen geschützt. So müssen z. B. Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen umfangreiche Informationspflichten einhalten, um einen Kleinanleger über eventuelle Risiken für ein bestimmtes Investment aufzuklären.
Tun sie dies nicht, kann der Kleinanleger beim Kapitalverlust verlangen, dass der ihm entstandene Schaden vom entsprechenden Unternehmen ersetzt wird.
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