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Kassahandel – Kredit und Finanzlexikon

Kassahandel, vom italienischen Cassa = Behältnis, abgeleitet, bezeichnet die Gesamtheit aller Kassageschäfte an
den Waren- und Wertpapierbörsen. Anders als beim Terminhandel, bei dem die Erfüllung des Geschäftes zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, werden beim Kassahandel Waren oder Wertpapiere sofort oder sehr kurzfristig geliefert und auch bezahlt. Der Transfer dieser Kassageschäfte muß nach zwei Börsentagen spätestens abgeschlossen sein. Die Wertpapiere werden dabei entweder an einer Wertpapier-Sammelbank umgebucht oder von der Verkäufer-Bank an die Käufer-Bank geliefert. In Deutschland findet der Kassahandel hauptsächlich an Wertpapierbörsen statt, an Warenbörsen hingegen werden vor allem Termingeschäfte getätigt. Den Börsenmarkt für Kassageschäfte bezeichnet man auch als Kassamarkt, die Geschäftsabrechnung erfolgt zum Kassakurs.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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