Die Freigrenze ist eine steuerrechtliche Regelung, die besagt, dass ein bestimmter steuerwirksamer Vorgang, dessen Volumen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet, von der Steuerpflicht unberührt bleibt. Wird die Freigrenze jedoch überschritten, ist der gesamte Betrag ab dem ersten Euro in voller Höhe zu versteuern. Die Freigrenze unterscheidet sich damit grundlegend vom Freibetrag, der Einkünfte bis zu einer vom Gesetzgeber definierten Höhe unabhängig vom Einkommen steuerfrei belässt. Bei der Grunderwerbssteuer gilt beispielsweise eine Freigrenze von 2000 Euro. Wird eine Immobilie für 1999 Euro verkauft, fällt für den Käufer keine Steuer an. Beläuft sich der Kaufpreis auf 2001 Euro, werden 70,07 an Grunderwerbssteuer erhoben (der Steuersatz beläuft sich in fast allen Bundesländern auf 3,5 Prozent).
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