17.5 C
München
Samstag, Juni 28, 2025
StartLexikonFreigrenze - Kredit und Finanzlexikon

Freigrenze – Kredit und Finanzlexikon

Die Freigrenze ist eine steuerrechtliche Regelung, die besagt, dass ein bestimmter steuerwirksamer Vorgang, dessen Volumen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet, von der Steuerpflicht unberührt bleibt. Wird die Freigrenze jedoch überschritten, ist der gesamte Betrag ab dem ersten Euro in voller Höhe zu versteuern. Die Freigrenze unterscheidet sich damit grundlegend vom Freibetrag, der Einkünfte bis zu einer vom Gesetzgeber definierten Höhe unabhängig vom Einkommen steuerfrei belässt. Bei der Grunderwerbssteuer gilt beispielsweise eine Freigrenze von 2000 Euro. Wird eine Immobilie für 1999 Euro verkauft, fällt für den Käufer keine Steuer an. Beläuft sich der Kaufpreis auf 2001 Euro, werden 70,07 an Grunderwerbssteuer erhoben (der Steuersatz beläuft sich in fast allen Bundesländern auf 3,5 Prozent).

Direktverweis auf den Begriff "Freigrenze" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Wichtiger Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.

Beliebte Beiträge