Finanzanlagen verstehen sich als Bestandteil des Anlagevermögens von Unternehmen und werden auch explizit als solche in der Bilanz ausgewiesen. Es kann sich dabei gemäß §266 HGB um Anteile und an verbundenen Unternehmen handeln, um Beteiligungen, um Ausleihungen an andere Betriebe, mit an dem Beteiligungen bestehen oder das seinerseits Beteiligungen hält sowie um Wertpapiere, die nicht dem Umlaufvermögen zuzurechnen sind und um Ausleihungen genereller Art. Finanzanlagen sind bei vielen Unternehmen Bestandteil der strategischen Ausrichtung. Sie können Erträge erwirtschaften, indem beispielsweise Dividenden, Gewinnbeteiligungen oder Zinsen ausgeschüttet werden, sie können aber auch Verluste verursachen, wenn der Wert der Papiere dauerhaft sinkt und Abschreibungen vorgenommen werden müssen.
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