Das Bundesausbildungsgesetz regelt im Arbeitsrecht die besonderen Bedingungen, die für einen Auszubildenden anwendbar sind. Dieser ist zwar ein Angestellter des Unternehmens, doch ist er, wegen seiner besonderen Position in vielen Fällen nicht gleich gestellt zu den „normalen“ Angestellten eines Unternehmens.
Inhaltsverzeichnis
Pflichten für Auszubildende und Arbeitgeber
Dieses fängt mit der Pflicht an, dass der Auszubildende an der schulischen Ausbildung teilnehmen muss. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Auszubildenden für diese Zeiten von dem Betrieb freizustellen. Der Auszubildende muss an der schulischen Fortbildung teilnehmen, denn nur in der Kombination aus betrieblicher und schulischer Bildung kann der Auszubildende seine Abschlussprüfung auch ablegen.
Ausbildungsgehalt laut Bundesausbildungsgesetz
Im weiteren Verlauf werden auch die Auszubildendengehälter in dem Gesetz genauer bestimmt. Ein Azubi hat Anspruch für seine Arbeitskraft entsprechend entlohnt zu werden. Da seine Arbeit dem Betrieb aber in den meisten Fällen nicht so viel bringt, wie die eines Angestellten, sind die Bezüge hier deutlich niedriger. Die genauen Höhen werden in den Tarifverträgen der einzelnen Branchen genauer definiert. Sind sie hier aufgeführt, dann hat sich der Arbeitgeber auch an diese zu halten.
Arbeitszeiten und Ausbildungszeit
Gleiches gilt für die Auszubildenden, die laut Gesetz noch minderjährig sind. Sie unterliegen nicht nur dem Bundesausbildungsgesetz, sondern auch dem Jugendschutzgesetz. So sind hier auch Besonderheiten bezüglich der Arbeitszeiten einzuhalten, denn diese ist in vielen Fällen abweichend zu denen der anderen Angestellten. So muss ein minderjähriger Auszubildender eine Arbeitszeit haben, die nicht in den Nachtstunden ist, er hat besondere Schutzvorkehrungen gegen Überstunden, etc.
Die Dauer der Ausbildungszeit ist auch geregelt, diese kann aber je nach Art der Ausbildung und nach den Leistungen der Auszubildenden angepasst werden. Zum Abschluss der Ausbildung muss der Auszubildende eine Abschlussprüfung ablegen. Nur, wenn diese auch bestanden wird, bekommt der Auszubildende die Urkunde, dass er für den Beruf geeignet ist. In der Abschlussprüfung werden die Inhalte der schulischen und der betrieblichen Ausbildung geprüft, und werden miteinander aufgerechnet. Mit dem Ausscheiden aus der Ausbildung hat der Auszubildende ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis von dem Arbeitgeber, welches seine Fähigkeiten aufzeigen soll.
Kündigung
Der Auszubildende ist auch in Bezug auf das Kündigungsrecht in einer besonderen Stellung. Denn er unterliegt sehr häufig einem Kündigungsschutz, bzw. ist es für den Arbeitgeber sehr viel schwerer, einen Auszubildenden zu kündigen, als einen Angestellten, auch wenn beide das gleiche Fehlverhalten ausgeführt haben.
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