Als Infrastruktur werden Ausstattungsmerkmale einer Volkswirtschaft mit öffentlichen Gütern bezeichnet. Zur Infrastruktur zählen so beispielsweise Straßen, Brücken und Schienennetze, Telekommunikationsnetze (z.B. die Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandanschlüssen), die Energieversorgung und die damit verbundenen Einrichtungen wie Stromnetze und Umspannwerke, die Wasserversorgung und bestimmte soziale Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Universitäten oder Kindergärten.
Die Infrastruktur muss dabei nicht zwangsläufig durch den Staat finanziert und betrieben werden, sondern kann auch in privater Hand liegen.
In Deutschland sind große Teile der Infrastruktur seit der Wiedervereinigung privatisiert worden. Darunter auch die Stromnetze und verschiedene Telekommunikationsnetze, einige Krankenhäuser sowie die Deutsche Post.
Auch die Deutsche Bahn soll in private Hände übergeben werden.
Direktverweis auf den Begriff "Infrastruktur" – einfach kopieren: