Teilamortisation – niedrige
Die Teilamortisation ist ein spezifischer Vertrag im Leasing – auch Restwert-Leasing bezeichnet. Das bedeutet: Nicht der ganze, sondern nur ein bestimmter Teil des Leasingvertrages wird während der Laufzeit amortisiert. Der verzichtet auf die Vollamortisation der Anschaffungs- und Finanzierungskosten – während der Vertragslaufzeit. Die Teilamortisation findet vor allem im Kfz-Leasing Anwendung.
In die Kalkulation der Leasingrate fließt der nach Vertragsende verbleibende Restwert ein. Vorteil für den : Der monatlich zu zahlende Betrag ist vergleichsweise niedrig. Denn erst bei Vertragsende wird die Zahlung des Restwerts fällig. Welche Partei – ob Leasinggeber oder Leasingnehmer – den Restwert zahlt, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Für den Leasingnehmer bedeutet dies: Übernahme oder Rückgabe des Leasinggegenstandes. Auch eine Vertragsverlängerung – über die Grundvertragsdauer hinaus – ist in der Regel möglich.
Die steuerlich maßgebenden Details ergeben sich aus dem Teilamortisationserlass des Bundesfinanzministers vom 22.12.1975.
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