26.4 C
München
Donnerstag, Juni 19, 2025
StartLexikonAbschreibung (AfA) - Kredit und Finanzlexikon

Abschreibung (AfA) – Kredit und Finanzlexikon

Abschreibung – Absetzung für Abnutzung (AfA)

Bei Anschaffung eines Wirtschaftsgutes werden die Erstehungskosten in den Büchern festgehalten. Durch die Nutzung der Sache entsteht im Laufe der Zeit ein Wertverlust. Daher ist eine Wertberichtigung notwendig.

Dies geschieht durch die Abschreibung, offiziell als AfA (Absetzung für Abnutzung) bezeichnet, entweder linear oder degressiv. Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach der erwarteten Lebensdauer des Wirtschaftsgutes.

Zum Beispiel wird ein Pkw wird in 6 Jahren abgeschrieben. Damit ergeben sich folgende Abschreibungssätze bei Anschaffungskosten von 30.000€:

Lineare Abschreibung: Degressive Abschreibung:
16,66% vom Anschaffungswert 20% vom Buchwert

AfA 1. Jahr = 16,66% = 5.000€ 20% = 6.000€
AfA 2. Jahr = 16,66% = 5.000€ 20% = 4.800€
AfA 3. Jahr = 16,66% = 5.000€ 20% = 3.840€
AfA 4. Jahr = 16,66% = 5.000€ 20% = 3.072€
AfA 5. Jahr = 16,66% = 5.000€ 20% = 2.458€
AfA 6. Jahr = 16,66% = 5.000€ 20% = 1.966€
Buchwert nach 6 Jahren = 00€ = 7.864€

Wichtiger Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.

Beliebte Beiträge