Abschreibung – Absetzung für Abnutzung (AfA)
Bei Anschaffung eines Wirtschaftsgutes werden die Erstehungskosten in den Büchern festgehalten. Durch die Nutzung der Sache entsteht im Laufe der Zeit ein Wertverlust. Daher ist eine Wertberichtigung notwendig.
Dies geschieht durch die Abschreibung, offiziell als AfA (Absetzung für Abnutzung) bezeichnet, entweder linear oder degressiv. Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach der erwarteten Lebensdauer des Wirtschaftsgutes.
Zum Beispiel wird ein Pkw wird in 6 Jahren abgeschrieben. Damit ergeben sich folgende Abschreibungssätze bei Anschaffungskosten von 30.000€:
Lineare Abschreibung: Degressive Abschreibung:
16,66% vom Anschaffungswert 20% vom Buchwert
AfA 1. Jahr = 16,66% = 5.000€ 20% = 6.000€
AfA 2. Jahr = 16,66% = 5.000€ 20% = 4.800€
AfA 3. Jahr = 16,66% = 5.000€ 20% = 3.840€
AfA 4. Jahr = 16,66% = 5.000€ 20% = 3.072€
AfA 5. Jahr = 16,66% = 5.000€ 20% = 2.458€
AfA 6. Jahr = 16,66% = 5.000€ 20% = 1.966€
Buchwert nach 6 Jahren = 00€ = 7.864€