Der Verkehrswert ist identisch mit dem Begriff des Marktwertes. Er wird verwendet um den Wert einer Immobilie zu bezeichnen. Der Verkehrswert ist dabei der Betrag, der bei freiem Spiel der Kräfte des Marktes beim Verkauf zu erzielen ist.
Festgestellt wird dieser Wert durch Wertgutachten (auch Verkehrswertgutachten), die sich durch verschiedene Ansätze unterscheiden. Bei Einfamilienhäusern kommt dabei meist das zum Tragen.
Bei Mietobjekten und Gewerbeimmobilien wird der Verkehrswert durch das Ertragswertverfahren ermittelt. Die Ermittlungsgrundsätze ergeben sich dabei aus der in Deutschland geltenden Wertermittlungsverordnung und den hierzu erlassenen Richtlinien.
Mit diesen Richtlinien stellen die Gutachterausschüsse den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken fest. Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien, die in allen Kommunen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) gebildet werden.
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