Realkredite sind Darlehen, deren Besicherung durch reale Vermögensgegenstände erfolgt. Grundsätzlich kann es sich bei diesen Vermögensgegenständen um alles handeln: Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge etc.
In der Praxis werden unter Realkrediten jedoch vornehmlich Darlehen verstanden, die grundpfandrechtlich und damit durch eine Immobilie besichert sind. Die darlehensgebende Bank wird dabei im Grundbuch eingetragen und kann so im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf die Immobilie zugreifen und diese verwerten.
Realkredite sind aufgrund der geringen Ausfallsicherheit meist deutlich günstiger als z.B. Verbraucherkredite, die lediglich mit dem künftigen Einkommen des Kreditnehmers besichert sind. Die Vergabe von Realkrediten erfolgt über gewöhnliche Geschäftsbanken genauso wie über spezialisierte Institute, so genannte Realkreditinstitute.
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