Die Deutsche Finanzagentur
Die Geschichte der Deutschen Finanzagentur
Im September 2000 wurde die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, oder kurz: Die Deutsche Finanzagentur, aus der CVU Systemhaus Abwicklungsgesellschaft mbH gegründet, dazu wurde der Gesellschaftsvertrag aus dem Jahr 1990 geändert. Bereits ein Jahr nach der Gründung 2001, begann man damit, die zentrale Rolle des Dienstleisters für das Großkundengeschäft hinsichtlich der durch den deutschen Staat zu übernehmen, zudem ist die Finanzagentur seit diesem Jahr für das Schuldenmanagement der Bundesrepublik zuständig. 2006 fand dann die Zusammenlegung der Finanzagentur mit der Bundeswertpapierverwaltung statt. Mit dieser Zusammenlegung ging auch die Eröffnung eines Angebots, das sich an Privatkunden richtet, einher. Zu diesem Angebot zählt die Verwaltung von Schuldbüchern, bzw. Schuldbuchkonten, für Bundeswertpapiere sowie der gebührenfreie Vertrieb dieser Wertpapiere. Dieses Tätigkeitsfeld wurde von der Deutschen Bank übernommen. Im Jahr 2008 erweiterte man das Angebot dann um der Bundesrepublik, die ebenfalls für Privatpersonen zugänglich sind.
Generell können die Aufgaben und das Angebot der Finanzagentur in einen Bereich für institutionelle Investoren und einen Bereich für private Anleger unterteilt werden. Die Behörde vereint dabei heute die Aufgaben der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes in sich, die ehemals auf das Bundesfinanzministerium, die Bundesbank und die Bundeswertpapierverwaltung aufgeteilt waren, bzw. von diesen drei Institutionen wahrgenommen worden waren. Konkret bedeutet das, dass die Finanzagenturen etwa Bundeswertpapiere emittieren, Kredite via Schuldscheindarlehen aufnehmen, derivate Finanzinstrumente einsetzen und auch Geldmarktgeschäfte betreiben, um das Konto der Bundesrepublik bei der Bundesbank auszugleichen.
Das Angebot für institutionelle Investoren
Generell umfasst das Angebot, das sich an institutionelle Investoren richtet, Bundeswertpapiere, den Primär- und Sekundärmarkt, das Portfoliomanagement sowie die Verwaltung von Schuldbuchkonten. Zu den Bundeswertpapieren zählen dabei Bundesanleihen, -obligationen und -schatzanweisungen, unverzinsliche Schatzanweisungen, inflationsindexierte Bundeswertpapiere sowie Fremdwährungsanleihen und Schuldscheindarlehen. Im Aufgabenbereich des Primärmarktes wären unter anderem die Emissionsplanung und das Tenderverfahren zu nennen, im Bereich des Sekundärmarktes wird verschiedenen Aktivitäten, wie etwa Kaufoperationen im Rahmen der Liquiditätsplanung des Bundes nachgegangen. Mit dem Portfoliomanagement soll ein professionelles Schuldenmanagement des Bundes gewährleistet und durchgeführt werden. Im Bereich der Verwaltung von Schuldbuchkonten bietet die Finanzagentur online die Dienste der Kontoeröffnung, das Herunterladen verschiedener, dazu notwendiger Formulare, sowie die Onlinekontoführung (Internetbanking) an.
Das Angebot der Deutschen Finanzagentur für private Anleger
Private Anleger haben bei der Deutschen Finanzagentur die Möglichkeit, ohne Erhebung von Gebühren, Bundeswertpapiere zu erwerben. Zu diesen Bundeswertpapieren zählen dabei Tagesanleihen, Finanzierungsschätze, Bundesobligationen und Bundesschatzbriefe, die sich jeweils durch die Länge ihrer Laufzeit sowie durch die Art und die Höhe der Verzinsung voneinander unterscheiden. Die Wertpapiere werden dabei in Schuldbuchkonten bei der Finanzagentur verwaltet, mit dem Erwerb von Wertpapieren gehen dabei gleichzeitig die Anlage eines solchen Kontos einher. Ein Schuldbuchkonto kann dabei online, via Telefon, auf dem Postweg oder auch in der Filiale der Finanzagentur in Frankfurt am Main eröffnet werden, auf diesen Wegen können auch die Wertpapiere des Bundes erworben werden. Mit der Erwerb dieser Anlagen können private Investoren dabei nicht etwas für ihre eigene Vermögensbildung und -vermehrung unternehmen, sondern dem Staat damit auch Geld verschaffen. Finanzierungsschätze und werden dabei nicht an der Börse gehandelt und unterliegen somit keinem Kursrisiko, Schatzanweisungen, Bundesobligationen und Bundesanleihen hingegen sind börsennotiert, womit für den Anleger sowohl ein Kursrisiko als aber auch eindeutige Kurschancen bestehen. Die Laufzeiten betragen dabei für Finanzierungsschätze ein oder zwei Jahre (je nach Typ), für Schatzanweisungen zwei Jahre, für Bundesobligationen fünf Jahre und für sechs (Typ A), bzw. sieben Jahre (Typ B). Tagesanleihen beim Bund hingegen unterliegen keiner festen Laufzeit und können tagesaktuell gehandelt, das heißt ge- und verkauft werden, die Überweisung des Anlagebetrags und der erwirtschafteten Zinsen erfolgt dann auf ein angegebenes Referenzkonto (Girokonto) und kann bis zu drei Werktage in Anspruch nehmen. Die Maximallaufzeit der Tagesanleihen beträgt dabei jedoch 30 Jahre. Bei den Bundesschatzbriefen steigt die Höhe der Verzinsung und damit auch die zu erwirtschaftende Rendite – zudem über die Dauer der Laufzeit hinweg an, wobei die Zinsen bei Typ A ausgezahlt werden und bei Typ mitverzinst und am Ende der Laufzeit als Zins und Zinseszinsen ausgezahlt werden.
Der Mindestnenn- bzw. Mindesteinlagewert liegt je nach Art des Bundeswertpapiers zwischen 50 und 500 Euro, wobei ab diesem Mindestnennwert eine Stückelung in Schritten von jeweils einem Cent erfolgen kann.
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