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Bundesschatzanweisungen: Alle Fakten auf einen Blick – Ratgeber Finanzen

Bundesschatzanweisungen: Alle Fakten auf einen Blick

Bundesschatzanweisungen, oder kurz: „Schätze“, gehören zu den verschiedenen Wertpapieren, die von der Bundesrepublik Deutschland über die herausgegeben werden. Es handelt sich bei ihnen um verzinsliche Wertpapiere und so genannte Einmalemissionen, die von jedem Bundesbürger erworben werden können und in der Regel eine Laufzeit von zwei Jahren haben. Bundesschatzanweisungen werden von der Finanzagentur auch als Finanzierungsschätze bezeichnet.

Die Aufgabe von Bundesschatzanweisungen / Finanzierungsschätzen

Bundesschatzanweisungen werden aus Gründen der mittel- und langfristigen Liquiditätsversorgung des Bundeshaushaltes herausgegeben. Verbindlichkeiten des Staates werden dabei durch die Einnahmen, die aus den Wertpapieren erfolgen, getilgt. Somit können nicht nur diese Verbindlichkeiten behoben werden, sondern auch die Zinslast, die der Staat trägt, kann deutlich gemindert werden. Die Anleger erhalten im Gegenzug dazu, dass sie die Liquiditätsversorgung des Staates unterstützen, Zinsen aus den Anlagen. Bei Bundesschatzanweisungen / Finanzierungsschätzen handelt es sich dabei um Anlagen mit vergleichsweise kurzen Laufzeiten, für die sich dabei höhere Zinsbeträge erzielen lassen, als es bei Wertpapieren mit langen Laufzeiten der Fall ist.

Alle wichtigen Daten auf einen Blick

Da die Finanzagentur selbst nur von Finanzierungsschätzen spricht und diese Wertpapiere in der Regel unter diesem Namen statt unter dem Namen der Bundesschatzanweisungen anbietet und übe sie informiert, werden diese Anlagen im Folgenden ebenfalls nur noch als Finanzierungsschätze bezeichnet werden. Dabei unterscheidet man in zwei verschiedene Arten der Finanzierungsschätze: Die mit einer Laufzeit von einem Jahr und die mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Für die einjährigen, aktuellen Finanzierungsschätze (29. Februar 2012) gilt die International Securities Identification Number (ISIN) DE0001117646 und die Wertpapierkennnummer (WKN) 111764. Sie werden am 20. März 2013 fällig, der Verkaufszinssatz liegt derzeit, ebenso wie die Rendite (der auf den Kaufpreise bezogenen Zinsertrag) bei 0,05 %. Bei einer Jahresanlage von 500 Euro und einem Kaufpreis von 499,75 entspricht das einem Zinsertrag von 0,25 Euro in diesem Jahr.
Für aktuelle, zweijährige Finanzierungsschätze gilt die ISIN DE0001117653 und die WKN 111765, sie wird am 20. März 2014 fällig. Verkaufszinssatz und Rendite liegen hierbei bei 0,1 %. Bei einer Jahresanlage von 500 Euro und einem Kaufpreis von 499 Euro ergibt sich somit ein Zinsertrag von einem Euro für zwei Jahre.

Unabhängig vom Typ der Finanzierungsschätze beträgt der Wert des Mindestauftrags 500 Euro, wobei jede weitere Stückelung in Schritten von jeweils einem Cent erfolgt. Die maximale Orderhöhe beträgt 250.000 Euro pro Person und Geschäftstag, der Zinstermin ist deckungsgleich mit dem entsprechenden Fälligkeitstag. Die Verwahrung erfolgt entweder direkt im Schuldbuchkonto der Finanzagentur – sofern ein solches bereits besteht oder angelegt werden soll – oder alternativ in Depotkonten bei den Banken und/oder Sparkassen, über die Finanzierungsschätze ebenfalls erworben werden können. Der Kauf erfolgt per Überweisung oder Lastschriftverfahren. Ein Verkauf dieser Art von Wertpapieren ist nicht möglich. Die Konditionen können in ihrer jeweiligen Aktualität in den Tageszeitungen, über Börseninformationsdienste, den Teletext der ARD oder über die Website der Bundesrepublik Deutschland / Finanzagentur GmbH erfahren werden.

Möglichkeiten bei Fälligkeit der Finanzierungsschätze

Kurz vor Ende der ein- oder zweijährigen Laufzeit informiert die Deutsche Finanzagentur die Anleger darüber, dass die Fälligkeit der Finanzierungsschätze näher rückt. Investoren haben dann verschiedene Möglichkeiten. Wird keine Wiederanlage gewünscht, so müssen auch keine weiteren Schritte eingeleitet werden. Nach dem Ende der Laufzeit werden Nennwert und Zinsertrag automatisch auf das bei Vertragsabschluss angegebene Referenzkonto (Girokonto) überwiesen.

Sollen Nennwert und Zinsertrag erneut angelegt werden, so muss bis spätestens 10 Tage vor dieser Fälligkeit ein entsprechender Antrag auf Wiederanlage bei der Deutschen Finanzagentur eingereicht werden. In diesem Antrage müssen die Wertpapierkennnummer, der gewünschte Anlagebetrag und auch die Art der neuen Anlage angegeben werden. Als Wiederanlage kommen dabei nicht nur eine erneute Investition in Finanzierungsschätze in Frage, sondern auch eine oder -obligationen oder auch in Tagesanleihen. Tagesanleihen eignen sich besonders dann als Wiederanlage, wenn absehbar ist, dass in naher Zukunft über das Geld verfügt werden möchte. Sie werden täglich verzinst – und sind täglich verfügbar, können also jederzeit wieder verkauft werden. Wer sein Geld mittelfristig wieder anlegen möchte, der kann eine erneute Investition in Finanzierungsschätze anordnen, für eine langfristige Anlage hingegen eignen sich Bundesobligationen (5 Jahre Laufzeit) oder Bundesschatzbriefe (6, bzw. 7 Jahre Laufzeit).

Die Funktionsweise von Bundesschatzanweisungen / Finanzierungsschätzen

Bundesschatzanweisungen bzw. Finanzierungsschätze funktionieren als so genannte Diskontpapiere. Das bedeutet, dass bei Abschluss des Geschäfts schon genau gesagt werden kann, in welcher Höhe die Zinserträge ausfallen werden. Beim Kauf wird dabei ein Nennwert angegeben, von diesem Nennwert wird der Betrag subtrahiert, der der Verzinsung des Betrags entspricht. Aus dieser Gleichung ergibt sich dann der Kaufpreis des Papiers (Nennwert minus Abschlag/Diskont). Nach Ende der Laufzeit wird dann jedoch der volle Nennwert erstattet, also der Kaufpreis zuzüglich des Zinsertrags. So ist die tatsächliche Rendite immer höher als der Zinssatz, der bei einem Verkauf anfallen würde, denn im Vergleich zum Nennwert wird beim Kauf weniger Kapital eingesetzt. Allerdings wird auf den Nennwert mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit auch die Abgeltungssteuer erhoben, um deren Wert die Auszahlung dann verringert wird.

Bei Erwerb und Fälligkeit dieser Wertpapiere werden von der Finanzagentur keine erhoben, sie werden nicht an der Börse gehandelt und können nicht frühzeitig zurückgegeben werden.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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