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Studiengebuehren in Deutschland

Seit 2005 ist es den Ländern in Deutschland möglich, Studiengebühren für einen Besuch an den einzelnen Hochschulen des jeweiligen Landes zu erheben. Diese Studiengebühren werden nicht überall erhoben und unterscheiden sich zusätzlich in ihrer Höhe und darin, von wem sie gezahlt werden müssen. So gibt es etwa Bundesländer, in denen alle Studenten die Studiengebühren zahlen müssen, während andernorts nur diejenigen im Zweitstudium dafür aufkommen müssen. Dabei müssen die Studiengebühren jedoch von den Semesterbeiträgen unterschieden werden. Auch diese können je nach Hochschule und Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen, müssen jedoch grundsätzlich und bereits seit langer Zeit in jedem Semester entrichtet werden, da damit beispielsweise Sozialbeiträge an das Studentenwerk und den geleistet werden. Des weiteren werden aus den Semesterbeiträgen häufig Leistungen an die Dienstleister der öffentlichen Verkehrsmittel gezahlt, so dass Studenten innerhalb eines bestimmten regionalen Rahmens „kostenlos“ mit Bus und Bahn fahren können.

Die Geschichte der Studiengebühren in Deutschland

Eine Art von Studiengebühren wurde in Deutschland bereits zu Beginn/Mitte des 20. Jahrhunderts erhoben, die so genannten Hörergelder in Höhe von damals 150 D-Mark. Nach einem Boykott an den Hamburger Hochschulen wurden die Hörergelder 1970 abgeschafft. Lange Zeit war es dann nicht möglich, überhaupt Studiengebühren zu erheben, das Hochschulrahmengesetz verhinderte das. 2002 wurde dieses Gesetz überarbeitet. Die Folge war, dass sieben Bundesländer, die zu dieser Zeit von der CDU geführt worden waren, darauf klagten, dass ein solches Gesetz in die Gesetzgebungskompetenz der hinsichtlich des Kultusbereichs eingreifen würde – und dass diese Eingriffe unzulässig seien. Das bestätigte diese Auffassung 2005 schließlich und ebnete somit den Weg zur Einführung von Studiengebühren auf Landesebene. Zunächst führten die entsprechenden sieben Bundesländer (Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Saarland, Hamburg, Hessen, Sachsen und Bayern) dann generelle Studiengebühren ein, heute – nach einigen Landtagswahlen – sieht die Lage jedoch wieder anders aus. Einige Länder haben die Studiengebühren bereits abgeschafft, bzw. auf unterschiedliche Arten modifiziert. Im Folgenden eine Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Ländern:

Studiengebühren in Deutschland – und den einzelnen Bundesländern

Baden-Württemberg:

In Baden-Württemberg zahlen Studenten im Erststudium heute keine Studiengebühren mehr, bis zum Wintersemester 11/12 zahlten sie 500 Euro. Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge – und somit Zweitstudien – können die Hochschulen selbst etwaige Gebühren festlegen. Gebühren für Langzeitstudien waren mit der Einführung von allgemeinen Studiengebühren entfallen.

Bayern

In Bayern betragen die Gebühren für ein Erststudium zwischen 300 und 500 Euro (an Universitäten und Kunsthochschulen), bzw. zwischen 100 und 500 Euro (an Fachhochschulen). Für Studenten im Zweitstudium und Langzeitstudenten werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Berlin

Berlin erhebt weder für das Erst- oder Zweitstudium noch für Langzeitstudenten Studiengebühren.

Brandenburg

Auch in Brandenburg fallen weder für das Erst-/Zweitstudium noch für Langzeitstudenten Studiengebühren an.

Bremen

In Bremen wurden die Studiengebühren für das Erststudium zum Wintersemester 2010/11 abgeschafft, auch für das Zweistudium werden keine erhoben. Langzeitstudenten zahlen nach dem 14. Semester jedoch 500 Euro Studiengebühren pro Semester.

Hamburg

In Hamburg wurden die Studiengebühren für das Erststudium zum Wintersemester 2008/09 von 500 Euro auf 375 Euro verringert. Ab dem Wintersemester 2012/13 werden im Erststudium keine Gebühren mehr erhoben, im Zweitstudium liegen sie weiterhin bei 375 Euro pro Semester. Die Gebühren für Langzeitstudenten entfielen mit Einführung der allgemeinen Gebühren.

Hessen

In Hessen wurden nur ein Jahr lang (2007/08) im Erststudium Gebühren in Höhe von 500 Euro erhoben, 2008 wurden diese wieder abgeschafft. Zum Wintersemester 2008/09 wurden dann auch die Studiengebühren für das Zweitstudium (zuvor zwischen 500 und 900 Euro) und für Langzeitstudenten (zuvor zwischen 500 und 900 Euro, gestaffelt ab einer Überschreitung von 4 Semestern der Regelstudienzeit) abgeschafft. Die Studentenbewegung in Hessen hat die deutschlandweite studentische Bewegung gegen Studiengebühren ins Rollen gebracht, so dass weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen konnten.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern werden generell – und wurden auch zuvor – keine Studiengebühren erhoben.

Niedersachsen

In Niedersachsen betragen die Studiengebühren im Erststudium 500 Euro pro Semester, für das Zweitstudium werden keine erhoben. Langzeitstudenten zahlen ab dem 5. Semester, um das die Regelstudienzeit überschritten wurde, zwischen 600 und 800 Euro pro Semester.

Nordrhein-Westfalen

In NRW werden generell keine Studiengebühren erhoben. Bis zum Sommersemester 2011 zahlten Studenten im Erst- oder Zweitstudium 500 Euro pro Semester, Langzeitstudenten ab 1,5facher Regelstudienzeit 650 Euro pro Semester.

Rheinland-Pfalz

Für das Erststudium werden in Rheinland-Pfalz keine Studiengebühren erhoben, im Zweitstudium müssen 650 Euro pro Semester gezahlt werden. Auch Langzeitstudenten zahlen – ab 1,75facher Regelstudienzeit – 650 Euro pro Semester.

Saarland

Im Saarland werden generell keine Studiengebühren (mehr) erhoben. Im Erststudium lagen die Gebühren bis zum Sommersemester 2010 bei 500 Euro pro Semester.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt werden im Erststudium keine Studiengebühren erhoben, im Zweitstudium liegen sie bei 500 Euro pro Semester. Langzeitstudenten zahlen ab dem 4. Semester, um das die Regelstudienzeit überschritten wurde, ebenfalls 500 Euro pro Semester.

Sachsen

In Sachsen zahlt man während des Erststudiums und als Langzeitstudent keine Studiengebühren. Im Zweitstudium können zwischen 300 und 450 Euro pro Semester fällig werden.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein werden generell keine Studiengebühren erhoben.

Thüringen

Thüringische Studenten im Erst- oder Zweitstudium zahlen keine Studiengebühren, Langzeitstudenten, die die Regelstudienzeit um mindestens vier Semester überschritten haben, zahlen 500 Euro pro Semester.

Befreiung von den Studiengebühren

In den wenigen Bundesländern, in denen noch Studiengebühren erhoben werden – wie etwa in Bayern – besteht unter bestimmten Vorraussetzungen die Möglichkeit, sich von diesen befreien zu lassen. Das trifft etwa auf Studenten zu, die ein minderjähriges (oder ei volljähriges, aber behindertes) Kind pflegen und erziehen oder auch für Studenten, für die die Leistung von Studiengebühren eine unzumutbare Härte darstellt – in diesem Fall muss ein Härtefallantrag gestellt werden, der entsprechend geprüft wird.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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