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Donnerstag, Dezember 12, 2024
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Der Mobilitaetszuschuss fuers Auslandsstudium

Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums birgt viele Vorteile: Sprachliche und fachliche Kompetenzen können vertieft werden, die Selbstständigkeit wächst und natürlich spielt natürlich auch der Spaß, sich in einer fremden Stadt mit fremden, jungen Menschen zu bewegen, eine große Rolle – nicht zu vergessen, dass Menschen mit Auslandserfahrung von vielen Betrieben bevorzugt angestellt werden. Die Organisation eines solchen Aufenthalts im Ausland ist jedoch durchaus zeitintensiv, vor allem die Finanzierung muss dabei ordentlich durchdacht werden. Dazu gibt es jedoch viele Möglichkeiten, wie etwa die Beanspruchung von Auslands-BAföG oder verschiedener Stipendien. Wer mit seinen Aufenthalt mit dem Erasmus-Programm antreten möchte, der kann dabei einen weiteren Vorteil genießen: Die Möglichkeit der Beanspruchung des Mobilitätszuschusses.

Was ist der Mobilitätszuschuss?

Der Mobilitätszuschuss wendet sich an Studenten, die einen Auslandsaufenthalt via anstreben. Sie können diesen Zuschuss beanspruchen und sich zudem von den Studiengebühren befreien lassen.Der Mobilitätszuschuss ist dabei als eine finanzielle Unterstützung, nicht aber als ein vollständiges Stipendium, zu betrachten, die pro Monat maximal 300 Euro betragen kann. Dieser Höchstsatz wird jedoch nur in seltenen Fällen gewährt, die durchschnittlich ausgezahlte Summe liegt bei etwa 160 Euro pro Monat. Die individuelle Berechnung erfolgt anhand verschiedener Faktoren. Der Zuschuss soll dazu verwendet werden, die höheren Lebenshaltungskosten, die im Ausland entstehen, decken zu können. Zur dieses Zuschusses hat sich die EU-Kommission verpflichtet, die dabei durch den verwaltet wird. Die Berechnung der Zuschusshöhe erfolgt dabei also nicht anhand persönlicher Kriterien, sondern auch aufgrund der jeweils aktuell vorhandenen Mittel der EU sowie nach der Anzahl der Monate, die insgesamt pro Jahr vom Erasmus-Programm gefördert werden. Somit erhalten alle Studenten einer Universität, die ein Auslandsstudium via Erasmus anstreben, den jeweils gleichen Betrag.

Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt dabei in zwei Raten. Vor Beginn des Aufenthalts werden circa 80 Prozent der Gesamtsumme ausgezahlt, der Gesamtzuschuss wird nach Ländergruppen gestaffelt. Die restliche Auszahlung wird dann erst nach dem Auslandsstudium gezahlt.

Vorraussetzungen zur Bezuschussung

Um den Mobilitätszuschuss für sich beanspruchen zu können, müssen natürlich einige Kriterien und Vorraussetzungen erfüllt werden. Zunächst einmal müssen sowohl eine Immatrikulationsbescheinigung der jeweiligen Heimathochschule sowie eine Annahmeerklärung der Gasthochschule vorgelegt werden. Bei der Annahmeerklärung muss beachtet werden, dass diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Zudem muss ein so genanntes „Learning Agreement“ vorgelegt werden. In diesem Agreement bescheinigen beide Hochschulen die Lehrveranstaltungen, die an der Gasthochschule besucht werden müssen, bzw. listen diese auf und geben sie somit vor. Die Mindestdauer des Aufenthalts, der mit einem Mobilitätszuschuss durch das Erasmus-Programm gefördert werden soll, beträgt drei Monate, die Maximaldauer jedoch 12 Monate. Nach dem Ende des Auslandsaufenthalts muss ein so genannter Letter of Confirmation vorgelegt werden, der eine Zeitbestätigung darstellt. Anhand dieser Bestätigung wird dann die genaue und letztendliche Höhe des Zuschusses errechnet, ehe die zweite Ratenzahlung erfolgen kann. Auch ein Studienberichtsformular muss ausgefüllt und gemeinsam mit einem selbst verfassten Erfahrungsbericht nach dem Ende des Auslandsaufenthalts vorgelegt werden. Letztlich muss auch ein Transcript of Records, also eine Bescheinigung der erbrachten Leistungen, vorgelegt werden. Dieses Transcript of Records muss mindestens 20 ECTS Credit Points umfassen – und das pro Semester, das an der entsprechenden Gasthochschule verbracht worden ist. Wer in seinem Auslandsstudium weniger als 20 Credit Points pro Semester erlangt hat, der muss damit rechnen, dass die bereits geleisteten Zuschüsse zurückgefordert werden können – und die zweite Ratenzahlung ausbleibt.

Wie kann man den Mobilitätszuschuss beantragen?

Zur Antragsstellung müssen verschiedene Formulare ausgefüllt werden, diese erhält man in der Regel beim Akademischen Auslandsamt der Heimat- oder auch der Gasthochschule. Zudem haben verschiedenen Hochschulen auch eigene Koordinationsstellen für das Erasmus-Programm eingerichtet. Die Mitarbeiter dort beraten gerne über die Konditionen und Vorraussetzungen und stellen ebenfalls die notwendigen Formulare zur Verfügung. Auch auf den Webpräsenzen einiger Hochschulen können elektronische Vordrucke der Formulare eingesehen, von dort aus ausgedruckt und ausgefüllt werden. Mit einer Bewerbung oder dem Entschluss zur Teilnahme an einem Erasmus-Programm sollte dann auch schon die Antragsstellung auf den Mobilitätszuschuss erfolgen.

Das Erasmus-Programm

Das Erasmus-Programm organisiert seit 1987 Auslandsaufenthalt für Studenten innerhalb Europas. Für die einzelnen Hochschulen und Fachbereiche werden dabei in der Regel eine begrenzte Zahl von Teilnahmeplätzen vergeben, so dass eine Bewerbung über die Koordinationsstelle der Hochschule, an der man regulär studiert, notwendig wird. Auslandsaufenthalte sind in Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Slowakei, Slowenien, Spanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Tschechien, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Türkei, Schweiz und Kroatien möglich. Zu den Vorteilen des Programms zählen der unbürokratische Bewerbungsprozess, die umfangreiche und Hilfe der Erasmus-Mitarbeiter an der Heimat- und an der Gasthochschule, die auch bei der Wohnungssuche behilflich sein können, der Wegfall von Studiengebühren, die Möglichkeit, im Ausland erbrachte Leistungen innerhalb des eigenen Studiums anerkennen zu lassen sowie die Bezuschussungsmöglichkeit durch den Mobilitätszuschuss. Die Förderungsdauer beträgt zwischen mindestens drei und maximal 12 Monaten, bewerben können sich nur Studenten, die das ihr erstes Studienjahr bereits beendet haben.

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