Im Sozialgesetzbuch sind die wichtigen formellen Grundlagen für das Sozialrecht benannt
Das Thema Sozialrecht ist ein sehr großes, was alle Menschen auch angeht. Da es hier immer wieder zu Problemen kommt, soll der Ratgeber helfen, dass die wichtigsten Informationen an die Personen weitergegeben werden können. Vor allem die rechtliche Lage, die immer wieder von vielen Gesetzestexten geprägt ist, soll hier so vereinfacht dargestellt werden, dass sie für alle verständlich wird. Die Anwendung des Sozialrechts ist aus dem Grundgesetz zu entnehmen, da hier in Deutschland ein Sozialstaat vorliegt, ist es die Aufgabe des Staates und der Bevölkerung für ein soziales Gleichgewicht auch zu sorgen. In dem Sozialgesetzbuch sind die wichtigen formellen Grundlagen für das Sozialrecht benannt, die dann besonders in der materiellen Sicht umgesetzt werden. Das Sozialgesetzbuch enthält somit die Basis, die besagt, in welchen Bereichen das Sozialrecht angewendet werden muss. Viele Paragraphen sorgen dafür, dass in diesen für alle Menschen, für jeden Einzelfall entsprechende Anweisungen zu finden sind. Das lässt sich grob gesagt in vier einzelne Punkte, oder besser gesagt Rechtsbereiche, unterteilen:
– Sozialversicherungen – Arbeitsförderung – Fürsorge und Vorsorge – Kinder und Erziehung
In dem Bereich der sind die Absicherungen der Arbeitnehmer zu finden. Für die Arbeitnehmer sind hier die finanziellen Sicherheiten über die Renten-, die Kranken-, die Unfall- und die Pflegeversicherungen gegeben, die eine Pflicht darstellen. Der Arbeitnehmer zahlt direkt von seinem monatlichen Lohn die Abgaben, die in die Versicherungen gesetzt werden. Auch die Arbeitnehmer müssen dann, wenn sie Arbeitnehmer beschäftigen, Leistungen für diese für die Sozialversicherungen übernehmen. Für das Eintreten einer Bedingung, die im Versicherungsumfang enthalten ist, steht der Staat mit der finanziellen Unterstützung ein. Auch für die Arbeitslosenversicherung muss der Arbeitnehmer Abgaben von seinem Gehalt zahlen, dieser große Komplex ist aber im Sozialrecht ein eigenständiger. Im Bereich der Arbeitsförderung sind die finanziellen Unterstützungen zu finden, die den Menschen zusteht, die nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen können. Das dient der finanziellen Unterstützung bei einer Arbeitslosigkeit. Allerdings müssen, damit es auch bezogen werden kann, viele Bedingungen auch von den Menschen erst erfüllt werden. Das wird den Menschen nicht nur im Anschluss an den Bezug des Arbeitslosengeld I geboten, wenn die Arbeitslosigkeit also fortbesteht, sondern kann es auch der Sicherung des Lebensunterhalts dienen und zusätzlich zu einem Arbeitsentgelt gezahlt werden. Auch dann, wenn das Arbeitslosengeld I nicht erlangt werden kann, kann das genutzt werden. Zusätzlich dazu werden auch viele weitere finanzielle Hilfen angeboten, die den Menschen bei der Integration in den Berufsalltag dienlich sein können. So werden gezahlt, die Kosten für die Umschulungen und Fahrtkosten werden getragen. Auch die Menschen, die möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Unterstützung in der Form des Gründungszuschusses bekommen. Der Bereich Fürsorge und Vorsorge ist ein sehr weit gefasster Komplex, der den Menschen in vielen Lebenslagen eine finanzielle Hilfe geben kann. So ist hier der , der und dem über die Rechtsprechung gewährleistet, aber auch die , die Förderung der Mini-Jobs, der haushaltsnahen Dienstleistungen, sind hier zu finden. Weiterer wichtiger Bestandteil in diesem Bereich sind auch die finanziellen Hilfen für die . Der Rechtsbereich Kinder und Erziehung befasst sich mit den finanziellen Unterstützungen, die dann gegeben werden können, wenn dem Haushalt Kinder und Jugendliche angehören. So wird der , auf , auf Erziehungsgeld oder auf in den Gesetzen festgehalten. Auch regelt das Sozialrecht hier wesentliche Bestandteile, die im Arbeitsrecht vorzufinden sind, aber auch auf diese Sparte erweitert werden kann, wie den Kündigungsschutz von Schwangeren. Auch die Leistungen, die aus dem Unterhalt bezogen werden, sind in den Gesetzen hier verankert; so auch .
Zusammenfassen kann man die Leistungen, die im Steuerrecht verankert sind, als die Hilfen für Menschen, die in bestimmten Situationen leben. Sei es, dass sie arbeitslos sind oder aber ein Kind bekommen haben. Der Staat hat es sich über sein Sozialstaatprinzip zur Aufgabe gemacht, dass allen Menschen gleiche Bedingungen zugutekommen sollen. Und dieses kann nur über eine Rechtsprechung erfolgen, die gerade den Menschen, die es nicht so einfach haben, die besondere Belastungen zutragen haben, helfen soll. Die finanzielle Unterstützung, die den Menschen zusteht, muss aber immer bei den entsprechenden Stellen erst bewilligt werden. Eine Antragsstellung ist immer nötig, denn umsonst gibt es auch bei einem Sozialstaat keine Unterstützung. Der Anspruch muss immer auch nachgewiesen werden, sodass das Einreichen von Unterlagen, die die Situation näher beschreiben, unumgänglich für die Entscheidung, ob ein Antrag gewährt werden kann und somit auch Leistungen bezogen werden können. Sollte der Antrag abgelehnt werden, besteht in den meisten Fällen auch das Recht, diesem zu widersprechen. Es erfolgt eine neue Prüfung des Antrags und es besteht die Aussicht, dass dieser dann auch stattgegeben werden kann.
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