1.4 C
München
Samstag, November 16, 2024
StartLexikonWertsicherungsklausel - Kredit und Finanzlexikon

Wertsicherungsklausel – Kredit und Finanzlexikon

Eine Wertsicherungsklausel wird meistens für Geschäfte am Spekulationsmarkt verwendet. Wenn man zum Beispiel seiner Bank den Auftrag gibt, eine bestimmte Aktie zu kaufen, dann legt man einen Wert fest, ab dem die der Bank nicht mehr stattfinden darf. Das heißt, dass die Bank dann die Spekulationen mit dieser Aktie einstellen soll. Kauft man zum Beispiel Aktien von einem Unternehmen für 500 Euro, dann legt man mit der Wertsicherungsklausel fest, dass dieses angelegte Geld nicht mehr verlieren darf, als zum Beispiel 100 Euro. So muss die Bank beachten, dass wenn das Aktienpaket den Gesamtwert von 400 Euro untersteigt, besser noch kurz davor, dass der Handel mit dieser Aktie dann sofort einzustellen ist. Das dient dem Kunden zu einer Sicherung seines angelegten Geldes.

Direktverweis auf den Begriff "Wertsicherungsklausel" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Beliebte Beiträge